Private Altersvorsorge
Seit Januar 2002 wird die staatliche Rentenversicherung
ergänzt. Egal wie sie genannt wird ("Förderrente"
der Victoria-Versicherung, "Kaiser-Rente" der Hamburg-Mannheimer,
oder "Prämien-Rente" der Sparkassenorganisation), dahinter
steht immer ein Versicherungs- oder Investmentprodukt, bei dem staatliche
Zulagen in Anspruch genommen werden können. Das "Altersvermögensgesetz"
(AvmG) fördert private Vorsorgeleistungen in sehr unterschiedlichen
Produktvarianten.
Drei Produktlinien werden von Versicherungen
offeriert
- Konventionelle Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
Beide funktionieren im Prinzip wie die Nicht-Riester-Varianten. Besonderheit:
Kosten-Transparenz und Beitrags-Garantie. Wer kündigt, bekommt
zumindest den Einsatz zurück. Das gilt grundsätzlich für
alle Riester-Produkte.
- Neue Hybrid-Produkte
Eine Kombination aus klassischem und fondsgebundenem Rententarif.
Ein Teil des laufenden Beitrags fließt dabei in die sichere
Rentenpolice, der andere Teil in einen Investmentfonds.
Vier Produktlinien werden von Banken angeboten
- Verzinsliche Ansammlung:
Die regelmäßigen Sparleistungen werden zu langfristig geltenden
Konditionen verzinst und dann bei Fälligkeit in einen Auszahlplan
umgewandelt.
- Bonus:
Variante der verzinslichen Ansammlung nach dem Vorbild der vermögenswirksamen
Leistungen. Wer durchhält, bekommt einen Bonus.
- Referenzzins:
In diesem Modell richtet sich die Zinshöhe nach dem im Vertrag
näher bezeichneten Referenzzins. Das kann der Spareckzins sein
oder beispielweise auch der Zins, mit dem sich die Geldinstitute bei
der Bundesbank refinanzieren.
- Staffelzins:
Der Zinssatz steigt nach einem vorher vertraglich vereinbarten Muster.
Beispiel: Im ersten Jahr beträgt er 2,5 Prozent, ab dem 5. Jahr
3,0 Prozent und ab dem 15. Jahr der Kapitalanlage 4,0 Prozent.
Investmentgesellschaften bieten zwei Produktvarianten
an
Erst nach Lockerung der Eigenkapital-Richtlinien stiegen die vier großen
deutschen Anbieter Adig, Deka, Dit und DWS in das Geschäft mit
den Riester-Produkten ein - alle mit der erforderlichen Zertifizierung.
Dabei lassen sich bislang zwei Konzepte unterscheiden:
- Hybridprodukte
Ähnliche Angebote wie bei Versicherungen, also Kombinationen
aus Fondssparplan und Rentenversicherung.
- Staffelprodukte
Je nach Lebensalter und Laufzeit liefern unterschiedliche Fonds die
Basis. In jungen Jahren dominiert der Aktienfondsanteil (bis 80 Prozent),
der additive Rentenfondsanteil, der auch für die Erfüllung
der Beitragsgarantie vorrangig sorgt, bleibt dagegen klein. Mit zunehmender
Laufzeit und/oder Abschlussalter steigt der Anteil der festverzinslich
basierten Fondsanteile.
Bei allen Fondsangeboten ist die Auswahl zwischen
den offerierten Fonds recht eingeschränkt. In der Auszahlungsphase
lassen Bank- und Fondsanbieter bis zum 85. Lebensjahr einen Teil des
angesammelten Kapitals zurückfließen. Der Rest wird in eine
Rentenversicherung eingezahlt. Welches Produkt am besten zu Ihnen passt,
hängt ab von Alter, Förderung, Risikoneigung und Steuersituation.
Hier hilft unsere Auswahlhilfe, das für Sie geeignete Produkt zu
finden.
Die Riesterversicherung ist zwar freiwillig,
aber jeder Sozialversicherungspflichtige sollte prüfen, ob sich
ein Vertrag nicht doch lohnt. Der Bund schüttet hierfür stufenweise
ansteigende Prämien aus. Doch es besteht kein Anlass für allzu
großen Optimismus. Die Riester-Rente gleicht nur die jüngst
beschlossene Rentensenkung von ca. drei Prozent aus, schließt
aber nicht die bisherige Versorgungslücke von gut 30 Prozent. Die
Riesterversicherung bietet den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung
die Möglichkeit, die staatlich geförderte Zusatzvorsorge in
Anspruch zu nehmen. Aber einfaches "lossparen" ist noch nicht
möglich, da nur Angebote genutzt werden können, die vom Bundesamt
für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn zertifiziert worden sind.
Nur bei Erfüllung aller Kriterien können Produkte in den Genuss
der Zertifizierung und damit der Förderung kommen. Hierbei ist
zu bemerken, die Zertifizierung ist kein Qualitätsurteil, es bestätigt
nur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Um ein Produkt "riesterfähig"
zu erklären müssen folgende Merkmale erfüllt sein:
- Die Beiträge müssen monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich oder jährlich erfolgen. Eine Einmalzahlung
ist nicht möglich.
- Der Vertrag muss min. bis zum 60-zigsten Lebensjahr
laufen. Eine vorherige Entnahme ist nicht machbar. Evtl. Beitragsfreistellungen
sind unschädlich.
- Die Zahlungen aus der privaten Vorsorge müssen
in Form einer lebenslangen Rente erfolgen. Ein individueller Auszahlungsplan
ist auch möglich. Erfolgt ein Auszahlungsplan, muss min. 10 Prozent
des ursprünglich gebildeten Kapitals in eine lebenslange Rente
umgewandelt werden, die ab dem Alter von 85 Jahren zur Auszahlung
kommt.
- Bei Rentenbeginn muss sichergestellt sein,
dass die eingezahlten Beiträge vorhanden sind (Bruttobeiträge
vor Kosten).
- Es muss ein sogenannter Sockelbeitrag vorliegen,
damit ein Anspruch auf die Förderung besteht (Mindestbeitrag).
- Es besteht eine Offenlegungspflicht der Vertriebs-
und Verwaltungskosten gegenüber dem Kunden, auch bei Wechsel
des Anbieters. Die Kosten werden auf min.10 Jahre verteilt.
- Der Kunde hat ein Anrecht auf Information.
Es muss durch die Anbieter eine genaue Aufklärung erfolgen. Diese
Informationspflicht des Anbieters gilt auch während der Vertragslaufzeit
und richtet sich auf den Kontostand, die Verwendung der eingezahlten
Beiträge, die einbehaltenen Kosten und die erzielten Erträge.
- Jeder Sparer kann den Anbieter wechseln und
den Vertrag mitnehmen.
Ist das Produkt gefunden, muss geklärt werden, ob die persönlichen
Voraussetzungen des Sparer vorliegen.
Die Zulagen gibt es für die Altersvorsorge
nur von Personen, die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
sind:
- rentenversicherungspflichtige Angestellte
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken-
und Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosenhilfe
- nichterwerbstätige Eltern während
der Kindererziehung
- alle geringfügig Beschäftigten auf
Basis von 325 Euro (630 Mark), die auf die Sozialversicherungsfreiheit
verzichtet haben
- pflichtversicherte Selbstständige (wie
Handwerker)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte in der Altenversicherung
der Landwirte
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Arbeitnehmer mit einer "beamtenähnlichen
Gesamtversorgung" - also fast alle Arbeiter und Angestellten
im öffentlichen Dienst
Dabei gilt immer:
Wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört,
kann auch der selbst nicht förderfähige Partner die Zulage
erhalten. Voraussetzungen ist beide Partner werden steuerlich zusammen
veranlagt und haben jeweils einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen.
Für den förderfähigen Personenkreis
gibt es kein Einkommenslimit - auch Besserverdienende können in
Produkten der Riester-Rente anlegen. Die staatlichen Zulagen werden
lediglich gedeckelt, denn ab 2008 fördert der Bund maximal vier
Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung. (Diese liegt aktuell bei 4380 Euro monatlich in
den alten Bundesländern und bei 3675 Euro in den neuen Bundesländern.)
Auch Angestellte, die mit den Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze
verdienen, riskieren nicht, aus dem Fördersystem herauszufallen.
Keine Förderung bekommen:
- geringfügig Beschäftigte (auf Basis
von 325 Euro), die ihren Pauschalbetrag zur Rentenversicherung nicht
aufstocken
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig
sind
- Freiberufler
Damit die über 30 Millionen Berechtigten
plus deren Angehörige das Neuprodukt annehmen, zahlt der Bund Zuschüsse.
Dies geschieht auf zwei Wegen:
- Alle Riester-Sparer erhalten direkte Zulagen
zu ihren Vorsorgebeiträgen (Grund- und Kinderzulage ). Dies zahlt
sich besonders für Ehepaare und Alleinstehende mit Kindern und
geringem Einkommen aus - ihr Fördermittel-Anteil erreicht bis
zu 93 Prozent.
- Über Sonderausgaben-Abzug der Beitragsprämien
können Versicherte - vor allem in den höheren Einkommensbereichen
- Steuern sparen. Gerade für Besserverdiener aber gilt: Allein
mit Riester-Verträgen ist ein finanziell sorgloses Alter nicht
garantiert, dafür sind die angelegten Gelder zu gering.
Das Finanzamt prüft von selbst, welche der
beiden Fördervarianten dem Versicherten mehr bringt ("Günstigerprüfung").
Beide Modelle steigen in vier Zweijahres-Schritten an - nach dem Start
2002 jeweils in den Jahren 2004 und 2006, ab 2008 erreichen sie dann
die Höchststufen.
Grundsätzlich gilt:
Der Umfang der Zuschüsse variiert nach Familienstand, Kinderzahl,
Beschäftigungsstatus und Einkommenshöhe. Die geförderten
Hauptgruppen sind:
- Alleinstehende
Unabhängig von der Einkommenshöhe erhalten unverheiratete
Riester-Sparer direkte staatliche Zulagen. Daneben besteht die Möglichkeit,
die Beitragsprämien z. T. steuersenkend anrechnen zu lassen.
Hiervon profitieren vor allem Besserverdienende. Beide Fördervarianten
steigen in vier Zweijahres-Schritten bis zur maximalen Höhe im
Jahr 2008 an.
- Ehepartner
Unabhängig von der Einkommenshöhe erhalten verheiratete
Riester-Sparer direkte staatliche Zulagen. Daneben besteht die Möglichkeit,
die Beitragsprämien z. T. steuersenkend anrechnen zu lassen.
Dies können vor allem Besserverdienende nutzen. Beide Fördervarianten
steigen in vier Zweijahres-Schritten bis zur maximalen Höhe im
Jahr 2008 an.
Die generellen Vorteile der Riesterversicherung
sind:
- Steuervorteil
nach § 10 Abs. 1 ESTG können die Beiträge einschließlich
Zulagen steuerlich geltend gemacht werden.
- Rentenversteuern
Die Rente die ausgezahlt wird, unterliegt mit dem Ertragsanteil der
Einkommensteuer (§ 22 ESTG).
- Rentenauszahlung
Anders als bei den privaten Rentenversicherungen, schreibt der Gesetzgeber
eine Auszahlung als lebenslange Rente vor. Es kann aber ein individueller
Auszahlungsplan durch den Anbieter erfolgen. Allerdings muss min.
10 Prozent des Guthabens im Alter von 85 Jahren zur Verfügung
stehen.
- Anbieterwechsel
Ein Anbieterwechsel in jederzeit möglich bei einer Einhaltung
der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Das bis dahin
gebildete Kapital wird direkt an den neuen Anbieter übertragen.
- Zulagen
Die Zulagen sind von der individuellen Situation abhängig. Die
Zulagen steigen. In der Regel bietet der Anbieter eine Dynamikvereinbarung
an.
- Sicherheit
Keine Abtretung- und Verpfändungsrecht.