Direktversicherung
Fast sechs Millionen Arbeitnehmer
lassen eine Gehaltserhöhung oder einen Teil ihres Gehalts von der
Firma auf eine Kapital-Lebensversicherung oder Rentenversicherung einzahlen
- als Altersvorsorge und Steuersparmodell.
Denn anstatt der persönlichen Steuer von
bis zu 48,5 Prozent führt der Chef von den Versicherungsbeiträgen
pauschal nur 20 Prozent Lohnsteuer ab - plus Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer. Davon profitieren hauptsächlich Arbeitnehmer,
die gut verdienen. Je höher der persönliche Steuersatz, desto
größer der Vorteil.
Direktversicherung bezeichnet die Durchführung
der betrieblichen Altersversorgung über ein Versicherungsunternehmen.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber auf das Leben
des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab, aus der der Arbeitnehmer
bzw. seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Ist das Unternehmen
bezugsberechtigt, liegt eine Rückdeckungsversicherung vor. Träger
der Versorgung ist hier das Versicherungsunternehmen (mittelbare Versorgung).
Die Versicherungsleistung wird durch die Beitragszahlung vorausfinanziert.
Die Leistungen werden von einem Versicherungsunternehmen erbracht, mit
dem der Arbeitgeber zu Gunsten der Beschäftigten einen Gruppenvertrag
schließt. Die Versicherungsbeiträge erbringt der Arbeitgeber.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig in den
Fällen, in denen eine Vereinbarung über die Durchführung
des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt,
den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Die Police ist vor
allem interessant, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt.
Und wenn der Versicherungsbeitrag von einer Sonderzahlung des Chefs,
zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, stammt - denn dann umgeht
der Versicherte auch die Sozialabgaben. Eine Direktversicherung muss
mindestens fünf Jahre oder bis zum 60. Geburtstag laufen.
Die Direktversicherung ist eine weitere Alternative
zur betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber
schließt als Versicherungsnehmer und Beitragszahler eine Lebensversicherung
zugunsten des Arbeitsnehmers ab. Der Arbeitnehmer hat einen direkten
Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft und damit auf
Auszahlung der vereinbarten Rente. Die Finanzierung erfolgt über
den Arbeitgeber oder aus Teilen des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
Während der Arbeitgeber seine Beiträge als Betriebausgaben
absetzen kann, zählen die Prämien beim Mitarbeiter zum Arbeitslohn
und sind somit der Lohnsteuerpflicht unterworfen (Paragraph 4 b Einkommensteuergesetz;
EstG). Die Vorteile sind:
- Die Einzahlung des Arbeitgebers ist bis zur
Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung
(aktuell 4500 Euro Gehalt pro Monat) bis zur Grenze von maximal 2160
Euro steuerfrei. Alternativ bis 1752 Euro jährlich bzw. 2148
Euro bei Gruppenverträgen erfolgt eine Pauschalversteuerung in
Höhe von 20 Prozent.
- Die Einzahlungen sind bis 2008 sozialabgabenfrei.
Bei Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sind bis 1752
Euro jährlich bzw. 2148 Euro bei Gruppenverträgen sozialabgabenfrei.
Alle weitergehenden Zahlungen sind sozialabgabenpflichtig.
- Bei Einbeziehung der Riesterzulage sind bis
525 Euro jährlich , bis 2008 auf 2100 ansteigend steuerfrei aber
voll Sozialabgabenpflichtig.
- Besonders erwähnenswert ist in diesem
Zusammenhang die Direktversicherung im Rahmen der Gehaltsumwandlung.
Eine Gehaltsumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
den Arbeitnehmer einsetzt. Hier bietet sich besonders die Umwandlung
von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an. Mit dieser Umwandlung können
Steuern gespart werden durch die Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber.
Bei geschickter Gestaltung fallen zudem keine Sozialabgaben an.
- Die Art der Versicherungsleistung ist unerheblich
für die Direktversicherung. Zulässige Versicherungen sind
die Risikolebensversicherung (Versicherung auf Todesfall), die gemischte
Lebensversicherung (Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall),
Rentenversicherung (Versicherung auf Erlebensfall), selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne Zusammenhang mit einer Lebensversicherung),
die Unfallzusatzversicherung (in Zusammenhang mit Todesfallversicherung
wird bei einem Tod durch Unfall die Versicherungsleistung erhöht)
sowie die Lebensversicherung. Keine Lebensversicherungen sind reine
Unfallversicherungen.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
sein, damit eine Direktversicherung vorliegt:
- Vertragslaufzeit bis min. zum 60-zigsten Lebensjahr,
- i.R.d. der Lebensversicherung ausreichender
Todesfallschutz,
- i.R.d. Rentenversicherung, darf das Kapitalwahlrecht
nicht bereits bei Vertragsabschluß ausgeübt werden,
- vorzeitige Kündigungen sind nicht möglich,
- bedarf eines Dienstverhältnisses (Angestellter,
Arbeiter, Gesellschaftergeschäftsführer, mitarbeitende Ehefrau
bei Firmen)
- bis max. Euro 1752 pro Jahr bei Einzelverträgen
- bis max. Euro 2148 bei Gruppenverträgen,
darf aber im Durchschnitt Euro 1752 nicht übersteigen.
Zusammenfassend bringt der Abschluss einer Direktversicherung
folgende Vorteile:
- Beitragszahlung durch den Arbeitgeber,
- die durch den Arbeitgeber finanzierte Direktversicherung
ist sozialversicherungsfrei wenn sie aus Sonderzahlungen wie Urlaubs-
und Weihnachtsgeld finanziert werden,
- Finanzierung vom Mitarbeiter durch Gehaltsumwandlung
oder durch den Arbeitgeber möglich,
- bis Euro 1752 pro Jahr werden vom Arbeitgeber
pauschal versteuert mit 20 Prozent (plus Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer),
- Rentenzahlungen werden mit dem Ertragsanteil
versteuer (§ 22 ESTG).
In dem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass
keine Direktversicherung vorliegt, wenn der Arbeitgeber für den
Ehegatten eines verstorbenen früheren Arbeitnehmers eine Lebensversicherung
abschließt. Ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
kann nicht geltend gemacht werden. Im Unterschied zur Direktzusage wo
dieses möglich ist.
Achtung:
Der Versicherte darf den Vertrag weder für eine Immobilienfinanzierung
beleihen noch als Kreditsicherung abtreten oder kündigen. Übernimmt
nach einem Jobwechsel die neue Firma die Police nicht, muss der Arbeitnehmer
die Beiträge von seinem Nettogehalt weiterzahlen - ohne Steuervorteil.