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AS-Fonds

Die vergleichsweise jungen AS-(Altersvorsorge-Sondervermögen)-Fonds haben sich trotz des Kurseinbruches an den Börsen bislang gut behauptet.

Der DIT-Fonds "55plus" zum Beispiel hat von April 2000 bis April 2001 nur 0,2 Prozent eingebüßt und seinen Anlegern seit Auflegung vor drei Jahren knapp 30 Prozent Rendite beschert. Der AS-Fonds "Aktiv Plus" der Adig-Fondgesellschaft hat bei 50 Prozent Aktienanteil zwischen April 2000 und April 2001 zwar 7,4 Prozent nachgegeben, seit Auflegung 1998 aber immer noch knapp 50 Prozent Rendite geschafft.

Der Grund für die Stabilität der Entwicklung bei den AS-Fonds liegt in dem Umstand, dass sie ebenso wie klassische Investmentfonds auf attraktive Rendite bei vertretbarem Risiko zielen. Neu ist, dass bei AS-Fonds zu Aktien und festverzinslichen Wertpapieren Anteile von Immobilienfonds hinzukommen. Ein AS-Fondssparplan hat eine Laufzeit von mindestens 18 Jahren oder bis zum 60. Lebensjahr. Der Anleger zahlt monatliche Beiträge, in schwachen Börsenzeiten kann er Anteile günstiger erwerben und so den durchschnittlichen Einstandspreis senken (Cost-Average-Effekt). Grundsätzlich kann die Höhe der Beiträge frei variiert werden. Erträge des AS-Fonds werden automatisch wieder angelegt (Thesaurierung).

Der AS-Sparplan orientiert sich an der Lebensphase des Anlegers. Zu Beginn ist der Aktienanteil höher. Nach drei Vierteln der Vertragslaufzeit kann der Anleger sein erspartes Vermögen kostenlos in festverzinsliche Wertpapiere und Immobilienfonds umschichten. Dies ist ratsam, um die erreichten Erträge zu sichern: Wer bei Rentenbeginn einen sehr hohen Aktienanteil im Depot hat und von einer Baisse erwischt wird, muss mit weniger Rente auskommen.

AS-Fonds zahlen das angesammelte Kapital als Gesamtsumme oder in monatlichen Raten aus. Sparer, die ihr Kapital vererben wollen, wählen die "Auszahlung ohne Kapitalverzehr" und lassen sich nur die Zinsen auszahlen. AS-Fondssparpläne lassen sich mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen. Um die staatliche Förderung zu kassieren, müssen AS-Fondssparer die Auszahlung in monatlichen Raten wählen und dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr auf das Ersparte zurückgreifen.

Generell gilt auch für AS-Fonds (Französisch: Kapital), dass sie Kapitalanlagegesellschaften oder Fondgesellschaften sind, die verwaltete Kapitalvermögen in Aktien, Immobilien etc. investieren. Die Anleger dieser Fonds erhalten Anteilsscheine am Fondvermögen. Erwirtschaftet ein Investmentfonds Erträge aus Kursgewinnen, Dividenden, Zinsen etc., werden diese in der Regel an die Anteilseigener ausgeschüttet. AS-Fonds sind somit spezielle Investmentfond, die auf die spezifischen Bedürfnisse der privaten Altervorsorge abgestimmt sind. Die AS-Fondsmanager investieren in Aktien, Rentenpapiere und in offene Immobilienfonds Diese individuelle Altersvorsorge bietet flexible Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt für die langfristige Planung der Altersvorsorge. Ebenso wie klassische Investmentfonds zielen AS-Fonds auf attraktive Rendite bei vertretbarem Risiko. Neu ist, dass bei AS-Fonds auch Aktien und festverzinslichen Wertpapieren Anteile von Immobilienfonds hinzukommen. Die Anlage der Fondsvermögen bewegt sich in den festen gesetzlichen Grundstrukturen.

Die gesetzlichen Anforderungen sind:

  • die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Investmentfonds,
  • das Altersvorsorge-Sondervermögen muss überwiegend in Substanzwerte investieren, d.h. in Aktien und in Immobilien,
  • min. 51 Prozent des AS-Fondskapitals sind in Aktien und in Immobilien anzulegen,
  • der Aktienanteil darf max. 75 % des Fondvermögens und muss min. 21 % des Fondvermögens betragen,
  • derivative Instrumente (Optionen) sind nur für Absicherungszwecke einzusetzen,
  • bis max. 30 % des Fondvermögen dürfen in Immobilien investiert werden (offene Immobilienfond, Direkterwerb),
  • es muss eine Begrenzung von ungesicherten Fremdwährungsrisiken auf max. 30 Prozent gewährleistet sein.

Die gesetzlichen Festlegungen sollen dazu betragen, die Ertragstärke der Aktienanlage auszunutzen. Ferner erfolgt eine Reduzierung der Schwankungsbreite durch die Kombination mit Rentenanlagen. Das Altersvorsorge-Sondervermögen zeichnet sich durch folgende Punkte aus:

  • bei regelmäßigen Einzahlungen in Altersvorsorge-Sparplänen wird eine Laufzeit von min. 18 Jahren bis min. zur Vollendung des 60-zigsten Lebensjahres vorgeschrieben,
  • die Investment-Gesellschaften sind verpflichtet dem Anleger langfristig Sparpläne und Risikoabsicherungsverträge vorzulegen, sowie Auszahlpläne für die Entnahmephase anzubieten,
  • nach drei Vierteln der Vertragslaufzeit kann der Anleger sein erspartes Vermögen kostenlos in festverzinsliche Wertpapiere und Immobilienfonds umschichten.